Frist zur Beantragung der kostenfreien Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2012/13 läuft ab!

Dienstag, 21.02.2012

Ein Anspruch auf Teilnahme an der kostenfreien Schulbuchausleihe besteht, wenn bestimmte Einkommensgrenzen unterschritten werden, die abhängig von der Familiensituation sind. Die Anträge sind beim zuständigen Schulträger zu stellen, soweit eine Koblenzer Schule besucht wird, ist dies die Stadt Koblenz. Die Anträge sind dann bei der Stadtverwaltung Koblenz, Kultur- und Schulverwaltungsamt, Abteilung schülerbezogene Leistungen, Gymnasialstraße 2, 56068 Koblenz einzureichen. Die Antragsvordrucke werden von den Schulen ausgehändigt.

Den Anträgen sind beizufügen
- Kopie des aktuellen Bewilligungsbescheides Arbeitslosengeld II oder
- Kopie des aktuellen Bewilligungsbescheides Arbeitslosengeld I zzgl. Verdienstnachweis 2011 bis zur Arbeitslosigkeit oder
- Einkommenssteuerbescheid 2010 bzw. 2011 oder
- Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2010 bzw. 2011 oder
- sonstige Nachweise über das Gesamteinkommen 2010 bzw. 2011.

Wichtig ist, dass für alle Schülerinnen bzw. Schüler, die bereits im laufenden, sowie im nächsten Schuljahr eine Koblenzer Schule besuchen oder über deren Aufnahme zum Schuljahr 2012/13 bis Mitte März 2012 entschieden wurde, der vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur vorgegebene Termin 15.03.2012 zwingend einzuhalten ist.
Die Anträge für Schülerinnen und Schüler über deren Aufnahme nicht bis zum 15.03.2012 entschieden wurde, sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Aufnahmebestätigung einzureichen. Neben den vorgenannten Einkommensnachweisen, ist solchen Anträgen eine Kopie der Aufnahmebestätigung beizufügen.

Um einen reibungslosen Ablauf der Organisation zu sicherzustellen und um zu gewähren, dass für Schülerinnen und Schüler, für die fristgemäß ein Antrag gestellt wurde, vollständige Buchpakete in der 1. Schulwoche zur Verfügung stehen, müssen verspätete Anträge (Verspätung von den Eltern zu vertreten) abgelehnt werden bzw. erfolgt die Bewilligung erst nach der 1. Schulwoche. Hiervon betroffenen Schülerinnen und Schüler können die Bücher erst 3 oder 4 Wochen nach Schulbeginn zur Verfügung gestellt werden. Die Stadtverwaltung Koblenz appelliert daher nochmals an alle betroffenen Eltern der kostenfreien Schulbuchausleihe im Interesse ihres Kindes bzw. ihrer Kinder den Abgabetermin 15.03.2012 zwingend einzuhalten.

Informationen über Termin und Ort der Bücherausgabe erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt. Eine Information über die Teilnahme an der einkommensunabhängigen Schulbuchausleihe gegen Leihgebühr folgt Anfang Mai.

Für Fragen zur Schulbuchausleihe stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des städtischen Schulverwaltungsamtes, montags bis freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr, unter den Rufnummern 0261/129 1917 (für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen), 0261/129 1918 (für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I) und 0261/129 1922 (für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II), gerne zur Verfügung.

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